AGB


 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

 

Daniela von Melle

Training – Beratung - Coaching

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des

 Coaching/Workshop/Seminaranbieters - Daniela von Melle, nachfolgend "Anbieter" nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner

nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.

 

 

2.     Vertragsgegenstand

 2.1   Der Anbieter bietet Coaching/Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Anbieter auf seiner Internetpräsenz. www.danielavonmelle.de und in von diesem, sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 2.1 Inhouse-Seminare
„Inhouse-Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des Kunden vor Ort oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der Seminarausstattung (wie z. B. Beamer, etc.), die Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem Kunden.

 

2.2 Offene Seminare
„Offene Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen, die an verschiedenen Standorten in Deutschland vom Anbieter angeboten und organisiert werden. Sie umfassen die Buchung der Tagungsräume und des technischen Equipments, die Seminarverpflegung, die Seminarunterlagen, die Seminarausstattung sowie die Teilnahmebescheinigung.

 

 

3.     Zustandekommen des Vertrages

 3.1   Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und abgeschickten Teilnahmeerklärung über das Internet, auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

 3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Widerruf kann innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss (Eingangsdatum gilt) ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail oder Brief an:

 

Daniela von Melle

 Sievershüttener Str. 9

 24629 Kisdorfer Wohld

oder

info@danielavonmelle.de  gesandt werden.

 

 3.4   Der Anbieter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Kursbeginn, die Durchführung der Kurse nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Kurse so gering sind, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Kurse, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 3.5   Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

4.     Vertragsdauer und Vergütung

 4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Fortbildung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 4.3   Der Teilnehmer kann per Vorab-Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 4.4   Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Ratenzahlungsvereinbarungen werden wie schriftlich vereinbart fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu.Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

Bankverbindung:

Daniela von Melle,

 IBAN: DE 87 2003 0000 0010 2411 74

 BIC: HYVEDEMM300.

 

 4.5   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 4.6   Bei vertragswidrigem Verhalten des Teilnehmers, insbesondere bei Zahlungsausfall, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung von bereits ergangenen Leistungen und

 Stornierungskosten vom Anbieter gekündigt werden.

 

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer.

 5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Anbieter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

 5.3  Stornieung: Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen.

Bei einer Abmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erstattet der Anbieter

dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr zu 100%, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis zwei Wochen vorher zu 25%.

Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig.

Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.

 

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

 6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

 6.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Fortbildung weisungsbefugt.

 6.3   Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Workshop-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 6.4   Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Etwaige Hinweise zu gesundheitlichen Themen erfolgen ausschließlich im Rahmen einer Beratung und ersetzten in keinster Weise den Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers.

 6.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 6.6   Vor dem Kurs muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Anbieters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt,

den betreffenden Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen.

 6.8   Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist

insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Anbieter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

6.9   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich und in der Kombination mit Tieren (spez. Hunde und Pferde) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder

Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7.     Verschwiegenheitspflicht

  7.1  Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer einer Fortbildung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie krankheits-, personen- und fallbezogenen Angaben des Teilnehmers/Auftraggebers

Stillschweigen zu bewahren.

 7.2  Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Fortbildung und auch nach deren Beendigung, über alle besprochenen krankheits-, personen- und fallbezogenen Details von Kunden und/oder Teilnehmern Stillschweigen zu bewahren.

 

8.     Inhalte und Zertifikat

8.1 Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme, von daraufhin ausgewiesenen Seminaren, ein Zertifikat, das seine Befähigung zur Ausübung der im jeweiligen Seminar vermittelten Inhalte unter Angabe der geleisteten Unterrichtsstunden schriftlich bestätigt,

oder eine Teilnahmenbestätigung.

 8.2. Daniela von Melle behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung von Daniela von Melle nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

9.     Haftung

 9.1   Der Anbieter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder

wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 9.2 Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

 9.3   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 9.4 Jeder Kunde/Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen. Der Kunde ist verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.

 

10.     Gerichtsstand

 10.1   Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 10.2   Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

 10.3   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.

 

11.   Sonstige Bestimmungen

 11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu

ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10. bedarf ebenfalls der Schriftform.

 11.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

12.   Salvatorische Klausel

 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.